Führerscheinklassen
Die Führerscheinklassen sind in Deutschland in verschiedene Kategorien unterteilt, um die verschiedenen Fahrzeugarten zu regeln. In einer Fahrschule kann man die entsprechende Führerscheinklasse erwerben, um legal bestimmte Fahrzeuge führen zu dürfen.
PKW Klassen
MEHR
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
– mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und
– gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,
auch mit Anhänger
– mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
– mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
MEHR
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit
– zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg
– zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg
MEHR
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg
Motorrad Klassen
MEHR
Krafträder
– Hubraum: mehr als 50cm3
– Höchstgeschwindigkeit: mehr als 45km/h
– auch für Krafträder mit Beiwagen
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
– Leistung: mehr als 15kW
– Räder: symmetrisch angeordnet
– Hubraum: mehr als 50cm3
– Höchstgeschwindigkeit: 45cm/h
– Leistung: 15kW
MEHR
Krafträder
– Motorleistung: nicht mehr als 35kW, die nicht von einer Leistung von über 70kW abgeleitet werden
– Verhältnis Leistung zu Gewicht: maximal 0,2kW/kg
– auch für Krafträder mit Beiwagen
MEHR
Krafträder
– Hubraum: 125cm3
– Motorleistung: 11kW
– Verhältnis Leistung zu Gewicht: maximal 0,1kW/kg
– auch für Krafträder mit Beiwagen
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
– Räder: symmetrisch angeordnet
– Hubraum: nicht mehr als 50cm3 (Verbrennungsmotor)
– Höchstgeschwindigkeit: nicht mehr als 45cm/h
– Leistung: bis zu 15kW
MEHR
Leichte zweirädrige Kleinkrafträder
– Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h
– Verbrennungsmotor und Hubraum nicht mehr als 50cm3
– Nenndauerleistung (Elektromotor) bzw. Nutzleistung (Verbrennungsmotor) bis 4kW
Dreirädrige Kleinkrafträder
– Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h
– Hubraum nicht mehr als 50cm3 bei Fremdzündungsmotoren bzw. nicht mehr als 500cm3 bei Selbstzündungsmotoren
– Nenndauerleistung (Elektromotor) bzw. Nutzleistung (Verbrennungsmotor) bis 4kW
– Masse im fahrbereitem Zustand: ≤ 270 kg
– Sitzplätze: max. zwei Sitzplätze inkl. Fahrersitz
Leichte vierrädrige Kleinkrafträder (Klasse L6e)
– Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h
– Hubraum nicht mehr als 50cm3 bei – Fremdzündungsmotoren bzw. nicht mehr als 500cm3 bei Selbstzündungsmotoren
– Nenndauerleistung (Elektromotor) bzw. Nutzleistung (Verbrennungsmotor) bis 4kW
– Masse im fahrbereitem Zustand: ≤ 425 kg
– Sitzplätze: max. zwei Sitzplätze inkl. Fahrersitz
MEHR
Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt im Inland auch zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) der Klasse A1
– Mindestalter 25Jahre
– mind. 5 Jahre Führerscheinklasse B
Keine Aufstiegsmöglichkeit
Bus Klassen
MEHR
Kraftfahrzeuge
(außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A), gebaut und ausgelegt zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,
auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
MEHR
Zugfahrzeug der Klasse D in Kombination mit Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg
MEHR
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
– gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer und
– Länge nicht mehr als 8 m
auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
MEHR
Zugfahrzeug der Klasse D1 in Kombination mit Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
LKW Klassen
MEHR
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D)
– mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und
– gebaut und ausgelegt zur
– Beförderung max. acht Personen außer dem Fahrzeugführer
auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
MEHR
Zugfahrzeug der Klasse C in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
MEHR
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D)
– mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg und
– gebaut und ausgelegt zur
– Beförderung max. acht Personen außer dem Fahrzeugführer
auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
MEHR
– Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger über 750 kg oder der Klasse B und einem Anhänger über 3500 kg, soweit die zulässige Gesamtmasse der Kombination jeweils 12.000 kg nicht übersteigt.
– Ist das Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, darf es mit der Klasse C1E – unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze – nicht mehr gefahren werden.
MEHR
– Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und
– selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h
die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)
MEHR
– Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h
– Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie
– selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h
– Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern
